Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Das Parlament hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.
Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Aktuell gilt die Stellenmeldepflicht momentan für folgenden branchenspezifischen Beruf:
|
Check-UpHier finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Stellenmeldepflicht, die seit dem 1. Juli 2018 gilt.
Die Prüfung einer allfälligen Meldepflicht anhand der Berufsbezeichnung gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt. Das zuständige RAV prüft anhand der konkreten Anforderungen und Tätigkeiten abschliessend, ob Ihre Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht. |
© 2023 JardinSuisse beider Basel AG
|