Löhne 2023JardinSuisse beider Basel konnte mit der Gewerkschaft «Grüne Berufe Schweiz» eine Einigung über die Löhne 2023 für den Geltungsbereich unseres Gesamtarbeitsvertrags (GAV) erzielen. Die getroffene Vereinbarung entspricht derjenigen zwischen JardinSuisse und der GBS für die übrige Deutschschweiz. Die Mitglieder von JardinSuisse beider Basel haben dem Verhandlungsergebnis in einer erstmals durchgeführten Abstimmung mit einer Mehrheit von 80% zugestimmt.
Für die GAV-unterstellten Mitarbeitenden in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus wurde eine generelle Lohnerhöhung von CHF 120.- pro Monat und Mitarbeitendem bzw. Mitarbeitender vereinbart. Teilzeitbeschäftigte profitieren anteilig. Betriebe, deren wirtschaftliche Situation es erlaubt, sollen zudem mindestens 0.75% der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen bereitstellen. Die Mindestlöhne bleiben unverändert. Für die GAV-unterstellten Mitarbeitenden der übrigen Betriebe wurde eine generelle Erhöhung der Löhne von CHF 100.- pro Monat und Mitarbeitendem bzw. Mitarbeitender vereinbart. Die Mittagessensentschädigung wird auf CHF 18.00 erhöht und die Mindestlöhne für Mitarbeitende mit Ausbildungen EFZ und EBA werden um je CHF 50.- pro Monat angehoben. Mit diesen Lohnanpassungen gilt der Schweizerische Landesindex der Konsumentenpreise bis zum 31. Dezember 2022 als ausgeglichen. Das Verhandlungsergebnis wird im Nachtrag 13 festgehalten, der einen integralen Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basellandschaft 2013 – 2015 bildet. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. |
Paritätische KommissionRegionaler Gesamtarbeitsvertrag (GAV)Der Gültigkeitsbereich des regionalen GAV erstreckt sich auf die in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt domizilierten Mitgliedsfirmen von JardinSuisse beider Basel.
Das Gesuch um Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des GAV wurde vom Bundesrat am 25. Oktober 2021 abgewiesen, weil nicht alle Voraussetzungen für die Erteilung der AVE erfüllt waren. Konkret wurde keine Einigung über die Einbindung der Gewerkschaft UNIA erzielt. Die AVE wurde per 01. Dezember 2021 ausser Kraft gesetzt. Information der PRK Gärtner BS/BL |
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