Neuer GAV tritt am 1. Juli 2024 in KraftAn der Generalversammlung vom 21. März 2024 haben die Mitglieder von JardinSuisse beider Basel den neuen regionalen GAV für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ratifiziert, der damit am 1. Juli 2024 Kraft tritt.
Neu sind Unia und gbs Vertragspartnerinnen. Inhaltlich bringt der GAV im Wesentlichen zwei Neuerungen: Die Regelung betr. Vaterschaftsurlaub wurde an die geltende Rechtslage angepasst und die Pflicht zur Abrechnung über eine bestimmte Familienausgleichskasse fällt weg. Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wird in den nächsten Tagen eingereicht. Darüber, wann diese in Kraft tritt, entscheidet der Bundesrat. Löhne 2024Die Sozialpartner des Regionalen Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich für 2024 auf eine Erhöhung der Effektivlöhne für die unterstellten Arbeitnehmenden im Garten- und Landschaftsbau von 2.0% geeinigt, wobei 1.5% generell und 0.5% individuell gewährt werden. Bei den übrigen Betrieben werden die Löhne der unterstellten Arbeitnehmenden um 1.7% generell angehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Zudem haben die Sozialpartner eine Anhebung der Mindestlöhne beschlossen.
Die Gespräche verliefen in einer konstruktiven Atmosphäre. Beide Sozialpartner sind davon überzeugt, dass faire Löhne eine wichtige Voraussetzung für eine weiterhin positive Entwicklung der Branche sind. Sie unterstützen das Ziel, qualifizierte Arbeitsplätze zu erhalten und den Fachkräftemangel aktiv zu bekämpfen. Kundinnen und Kunden sollen sich auch künftig auf fachlich hochstehende Produkte und Dienstleistungen von Fachbetrieben der Grünen Branche verlassen können. Nachtrag 14 zum Regionalen Gesamtarbeitsvertrag für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2013 - 2015. JardinSuisse beider Basel will eigenen ave GAV
An der Herbstversammlung vom 19. Oktober 2023 haben die Mitglieder von JardinSuisse beider Basel entschieden, dass es eine erneute Allgemeinverbindlichkeit des regionalen Gesamtarbeitsvertrags geben soll. Ein starkes Signal für die Sozialpartnerschaft!
Löhne 2023JardinSuisse beider Basel konnte mit der Gewerkschaft «Grüne Berufe Schweiz» eine Einigung über die Löhne 2023 für den Geltungsbereich unseres Gesamtarbeitsvertrags (GAV) erzielen. Die getroffene Vereinbarung entspricht derjenigen zwischen JardinSuisse und der GBS für die übrige Deutschschweiz. Die Mitglieder von JardinSuisse beider Basel haben dem Verhandlungsergebnis in einer erstmals durchgeführten Abstimmung mit einer Mehrheit von 80% zugestimmt.
Für die GAV-unterstellten Mitarbeitenden in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus wurde eine generelle Lohnerhöhung von CHF 120.- pro Monat und Mitarbeitendem bzw. Mitarbeitender vereinbart. Teilzeitbeschäftigte profitieren anteilig. Betriebe, deren wirtschaftliche Situation es erlaubt, sollen zudem mindestens 0.75% der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen bereitstellen. Die Mindestlöhne bleiben unverändert. Für die GAV-unterstellten Mitarbeitenden der übrigen Betriebe wurde eine generelle Erhöhung der Löhne von CHF 100.- pro Monat und Mitarbeitendem bzw. Mitarbeitender vereinbart. Die Mittagessensentschädigung wird auf CHF 18.00 erhöht und die Mindestlöhne für Mitarbeitende mit Ausbildungen EFZ und EBA werden um je CHF 50.- pro Monat angehoben. Mit diesen Lohnanpassungen gilt der Schweizerische Landesindex der Konsumentenpreise bis zum 31. Dezember 2022 als ausgeglichen. Das Verhandlungsergebnis wird im Nachtrag 13 festgehalten, der einen integralen Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basellandschaft 2013 – 2015 bildet. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. |
Paritätische KommissionAuf der Website der Paritätischen Regionalkommission Gärtner BS/BL finden Sie den aktuell geltenden Gesamtarbeitsvertrag inklusive aller Nachträge sowie alle weiteren Informationen zur Sozialpartnerschaft in der regionalen Grünen Branche.
Regionaler Gesamtarbeitsvertrag (GAV)Der Gültigkeitsbereich des regionalen GAV erstreckt sich auf die in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt domizilierten Mitgliedsfirmen von JardinSuisse beider Basel.
Das Gesuch um Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des GAV wurde vom Bundesrat am 25. Oktober 2021 abgewiesen, weil nicht alle Voraussetzungen für die Erteilung der AVE erfüllt waren. Konkret wurde keine Einigung über die Einbindung der Gewerkschaft UNIA erzielt. Die AVE wurde per 01. Dezember 2021 ausser Kraft gesetzt. Information der PRK Gärtner BS/BL |
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