Die Teilnahme an den überbetrieblichen Kursen ist obligatorisch. Zu spätes Erscheinen am Kursort oder unvollständige Ausrüstung (PSA, Werkzeuge, Material etc.) kann den kostenpflichtigen Ausschluss vom entsprechenden Kurstag zur Folge haben.
Wenn ein ük in der entsprechenden Stufe bereits zu einem früheren Zeitspunkt absolviert wurde (z.B. von Repetentinnen und Repetenten oder bei der Weiterführung einer Lehre nach einem Unterbruch), ist der nochmalige Besuch des üK in der Regel empfohlen - zur Repetition oder weil Inhalte seit dem ersten Besuch aktualisiert worden sind. Falls die üK-Leitung den nochmaligen Besuch eines üK für nicht erforderlich hält, informieren wir den Ausbildungsbetrieb entsprechend. Unser oberstes Ziel ist es, den Lernenden aktuelle Inhalte zu vermitteln und sie bestmöglich auf die Arbeit im Betrieb und das QV vorzubereiten.
In den Herbstferien bietet das Bildungszentrum ausserdem Lernwerkstätten für alle Lernenden an und im Frühjahr 2023 zur Prüfungsvorbereitung wiederum QV-Checks und die Möglichkeit, die praktischen Arbeiten zusammen mit den betrieblichen Ausbildnerinnen und Ausbildnern zu üben. Die entsprechenden Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie ebenfalls auf unserer Website. Wir danken Ihnen für Ihr Engagement zu Gunsten der Berufsbildung und stehen Ihnen für Fragen oder weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Informationen zu üK-Noten 14.07.2022
Bezüglich üK-Noten gelten gemäss Berufsbildungsämtern und der QV-Prüfungsaufsicht folgende Regeln:
Bei einem Stufenwechsel (von EBA zu EFZ oder umgekehrt) werden nur die üK-Noten der aktuellen Ausbildung verwendet, weil sich die üK-Inhalte, trotz teilweise identischer Bezeichnungen der Kurse, voneinander unterscheiden.
Der Besuch aller üK ist zwar obligatorisch und es ist die Pflicht des Lehrbetriebes, dafür zu sorgen, dass Lernende alle üK besuchen, aber es handelt sich nicht um eine Zulassungsvoraussetzung zum QV. Bei Pflichtverletzung des Lehrbetriebes entscheidet die Lehraufsicht über allfällige Folgen für den Betrieb.
Im Fall von Lehrfortsetzungen wird vom Bildungszentrum individuell geprüft, ob die ursprünglich erworbenen üK-Noten noch der aktuellen Lehrsituation entsprechen. Im Anschluss daran wird in Absprache mit dem Lehrbetrieb festgelegt, ob einzelne üK nochmals besucht werden. Massgebend dabei ist das Bestreben, dass Lernende alle Bildungsziele erreichen.
Übersicht üK im Schuljahr 2022/23 10.06.2022
Gerne informieren wir mit dieser provisorischen Übersicht frühzeitig über die vorgesehenen Termine der üK im Schuljahr 2022/23. Die Planung beruht auf der aktuellen Einschätzung der Lernendenzahlen. Änderungen sind vorbehalten.
Die definitiven Daten sowie die Gruppeneinteilung können erst anfangs August 2022 festgelegt werden, wenn die Schultage und Klasseneinteilungen des BBZ BL vorliegen. Insbesondere bei BM-Klassen kann es vorkommen, dass einzelne üK-Tage eine Woche verschoben werden müssen, damit es nicht zu Überschneidungen mit Berufsschultagen kommt.